Ombudsstelle zum Schutz von Hinweisgeber:innen und deren Identität
Mit Wirkung vom 16.12.2021 tritt die EU Richtlinie 2019/1937 (Whistleblowing) zum Schutz von Hinweisgeber:innen und deren Identität in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen sind ab diesem Zeitpunkt zur Umsetzung dieser Richtlinie verpflichtet .
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