Ombudsstelle zum Schutz von Hinweisgeber:innen und deren Identität
Mit 25. Februar 2023 trat das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in Kraft, welches die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) in nationales Recht umsetzt. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeiter:innen zur Einrichtung von internen Meldekanälen verpflichten.

Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Hinweise:
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per Telefon: 0660 – 104 21 55 *
*) Wählen Sie #31#06601042155,
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